Als Beherberger registirieren
Meldepflicht Kurtaxen
Alle Informationen auf einen Blick:
Registrierungspflichten
Alle Gastgeber:innen, welche in Chur einen Betrieb eröffnen oder umziehen sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten der Stadt Chur zu melden. Nebst den üblichen Adressangaben beinhaltet die Meldung zudem Angaben zu den Räumlichkeiten (Stockwerk/Etage), in welcher der Betrieb untergebracht ist.
Gleichzeitig ist eine Meldung an Chur Tourismus unter info@churtourismus.ch für die Registrierung der Gästetaxe erforderlich.
Regionale Steuern
Das aktuelle Gesetz zur Förderung des Fremdenverkehrs der Stadt Chur trat am 1.Januar 1967 und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen am 9.September 1966 in Kraft. Der Einzug der Gästetaxe obliegt Chur Tourismus.
Bemessungsgrundlage
Die Gästetaxe wird allen Gästen in Rechnung gestellt, die in Chur übernachten und nicht steuerlich ansässig sind.
Einzelne Personengruppen sind von der Bezahlung der Taxe ausgenommen. Diese werden im Gesetz zur Förderung des Fremdenverkehrs unter Artikel 4 aufgeführt.
Gästetaxensätze
Die regulären Steuersätze nach Artikel 1 der Ausführungsbestimmungen betragen CHF 1.80 pro Übernachtung sowohl im Winter wie auch im Sommer.
Für Gäste in schweizerischen Jugendherbergen, auf Campingplätzen und in bewilligten Zeltlagern einschliesslich Einzelzelten gelten andere Sätze. Jede Art von Unterkunft, die nicht aufgeführt ist, wird der am besten zutreffende Kategorie zugeteilt.
Einzug
Als Gastgeber:in sind Sie dafür verantwortlich, die anfallenden Taxen von allen Steuerpflichtigen einzuziehen, abzuführen und ordnungsgemäss darüber Buch zu führen. Sie tragen gemeinsam mit deinen Gästen die Haftung für die Gästetaxe.
Die Anzahl Logiernächte sind monatlich mit einem speziellen Formular an Chur Tourismus zu melden. In Anlehnung an das Formular erstellt Chur Tourismus die Verrechnung der eingezogenen Gästetaxen.
Gästekarten
Die Gästekarte ist in Chur nicht in der Gästekartentaxe integriert. Betriebe, welche Interesse an der Teilnahme der Gästekarte haben, melden sich direkt bei Chur Tourismus. Im Gespräch werden die Teilnahmekriterien und das weitere Vorgehen besprochen.
Bussgelder
Widerhandlungen gegen das Gesetz werden von der städtischen Stelle mit Bussen bis zu CHF 500 geahndet.